Vernachlässigte und verlassene, verwilderte und leerstehende Gartenparzellen sind nicht immer als frei anzusehen. Meist müssen diese erst amtlich, und nach dem Bundeskleingartengesetz vorgeschriebenen Richtlinien, übergeben werden. Das kann ein bis drei Jahre dauern.                       

Es  sind  Gärten mit und ohne Lauben zu verpachten.

Teilweise mit Kündigungsfristen der Vorpächter, teilweise müssen Lauben saniert werden.

Durch die hohe Nachfrage  kann es zu Wartezeiten kommen.

Wir werden dann den Interessenten anschreiben, wenn passende Gärten zur Verpachtung frei werden.

 

 Gerne vermitteln wir ein Treffen zur Besichtigung . Allerdings

sind mündliche Zusagen oder Vereinbarungen zwischen Vorpächter und Bewerber, ohne Wissen des Vereins, nicht

möglich, bzw. ungültig.

Aus gegebenen Anlass : Bevor eine Mitgliedschafts-Entscheidung getroffen- und ein Pachtvertrag erstellt wird, ist ein Probegärtnern im Frühjahr und im Herbst unerlässlich . So erkennen unsere Vereinsmitglieder, und Sie selbst , ob es wirklich passt.

Allgemein gilt:  Es darf , nach Antrag, eine Laube mit 24 qm , incl. überdachtem Freisitz errichtet werden. Außerdem gibt das Kleingartenwesen eine Drittel-Teilung der Gartenfläche vor. Gemeint ist : Ein Drittel Obst-und Gemüseanbau für die Familie, ein weiteres Drittel dient der  Zierpflanzenfläche und die letzte Drittelfläche dient zur Erholung. Dazu gehört auch die Gartenlaube.   Eine reine Freizeitfläche, wie es mit einem Campingplatz oder einem Feriengrundstück zu vergleichen wäre, ist nicht erlaubt.

Im Gegenzug schützt uns der Bund vor teuren Pachtpreisen. Bei uns kostet zur Zeit der Jahresbeitrag  ca. 150 ,-€ , incl. Gemeinschafts- Wasser, Mitgliedschaft, Verbandszeitung, Toilettennutzung in der Saison e.c.t .     Weitere Infos in einem Gerichtsurteil, welches Ihr hier einsehen könnt.

Ihr könntet sofort mit der Bewirtschaftung anfangen; selbst wenn man erstmal einen kleineren abschließbaren

Geräteschuppen hinstellen würde. 

Ihr braucht natürlich Spaten, Schaufel, Harke, Beethacke, Rasenmäher, Schlecht-Wetterkleidung e.c.t......

Wasser gibt es noch nicht  auf der Parzelle ( in Planung). Wasserzapfstellen für den Privatgebrauch befinden sich auf den Hauptwegen. Ab 2024 werden Schritt für Schritt Wasseranschlüsse nach Absprache in die einzelnen Parzellen verlegt.  Vorrangig soll aber für die Versorgung von Obst und Gemüse  Regenwasser gesammelt werden. Sollte mehr Wasserbedarf nötig sein, stellt der Verein Schlauchtrommeln mit Wasserzähler bereit.  Die meisten Gärtner bedienen sich mit einer Gaskochstelle, betrieben mit Propangas, und für Notbeleuchtung z.B. Solarbetrieb oder außerhalb der Ruhezeiten einen Stromgenerator.  Strom, wie man es von Zuhause kennt, ist laut Bundes-Kleingartengesetz in den Parzellen nicht vorgesehen . In unserem Vereinshaus gibt es getrennte Einzel- Toiletten mit Händewaschmöglichkeit, für die Sie einen Schlüssel erhalten werden. 

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist unerlässlich.  Die wichtigsten Informationen , wie  Beitragsordnung, Satzung, Gartenordnung, Wasserregelung und Bauordnung werden vor Beitritt in unseren Verein auf unserer Internetseite , oder auf Wunsch schriftlich, bereitgestellt. Ansonsten hilft der Verein natürlich weiter, wenn  noch keine Erfahrungen mit einem Vereins- Kleingarten gemacht wurde. Weitere Informationen gerne auf Anfrage.


Impressum:                                                   

Dieser Internetauftritt , genannt : www.bornhoeved-hobbynutzgartenverein.de,  wird vom Vereinsmitglied

Christian Jaworski  für den Kleingärtnerverein Bornhöved e.V.  ehrenamtlich   betreut.

 

Copyright Fotos und Texte, wenn nicht anders angegeben :   Christian Jaworski

 

Inhaber:

Kleingärtnerverein Bornhöved e.V.

Eingetragen: Amtsgericht Kiel -   VR 325 SE

 

Verwaltung:

Vorsitzender :  Christian Jaworski  -  Postanschrift:  Traveweg 6 in 23816 Bebensee

E-Mail:  nutz-und-natur-gartenverein.bornhoeved(ätt)posteo.de

Tel.: 04552/ 9909777

Bei Abwesendheit des Vorsitzenden:

Stellvertretender :  Rüdiger Wilk - 

kleingartenverein-bornhoeved-wilk(ätt)web.de

Tel.: 01520/ 2982021

 

Rechnungsstelle:

Herr Michael Prüss

E-Mail: kleingarten(ätt)michaelpruess.de

Tel.: 0171/ 7844595

 

 

Bankverbindung:

Kleingärtnerverein Bornhöved e.V.

Sparkasse Südholstein

IBAN: DE65 2305 1030 0000 5025 45

BIC: NOLADE21SHO


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